Die neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO ist momentan das Thema Nummer 1 in vielen Unternehmen. Seit dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung für alle europäischen Unternehmen verpflichtend – hält man sich nicht daran, drohen Strafen bis zu 20 Mio. Euro.
Hierbei ist nicht nur die Kommunikation zwischen Kunden und Unternehmen betroffen, sondern auch die unternehmensinterne Kommunikation. Landwirtschaftliche Betriebe und Lohnunternehmen nutzen oft den Messenger-Dienst „WhatsApp“ als Kommunikationsmittel zwischen Vorgesetzten und Angestellten oder auch zwischen den Angestellten. Wenn Du in Deinem Unternehmen auch WhatsApp zur internen Kommunikation verwendest, solltest Du Dir überlegen, ob Du auf andere Möglichkeiten der Kommunikation zurückgreifen solltest.
Nach DSGVO ist die Nutzung von WhatsApp für dienstliche Zwecke nämlich datenschutzrechtlich nicht zulässig. Das Problem: WhatsApp liest das gesamte Telefonbuch des Smartphone-Nutzers aus, sendet es an einen Server in den USA und gleicht die gewonnenen Daten mit den bereits vorhandenen Daten auf dem Server ab. Damit landen Daten von Personen bei der Tochterfirma von Facebook, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben. Dazu kommt, dass trotz Ende-zu-Ende-Verschlüsslung WhatsApp – und damit auch Facebook – die geschriebenen Nachrichten mitlesen kann und die verschickten Bilder und Videos an weitere Server schickt.
Die exatrek-App bietet Dir hier eine einfache und pragmatische Lösung: Mit der Messenger-Funktion können Kurznachrichten innerhalb der Organisation problemlos DSGVO-konform verschickt werden. Zur Kommunikation innerhalb der App muss nicht das Smartphone des Benutzers ausgelesen werden – allein durch die Zuordnung zu einer Organisation, weiß die App, wer mit wem kommunizieren kann und darf. Mit der exatrek-App bist Du damit auf der sicheren Seite, was DSGVO-konforme Kommunikation in Deinem landwirtschaftlichen Betrieb angeht.